Fischer & Partner GmbH

KFZ-Sachverständigenbüro – Prüf- und Schätzstelle

Schadengutachten von unseren Kfz-Sachverständigen in Neufahrn i. NB.

Es liegt ein Haftpflichtschaden vor, wenn Sie an einem Unfall beteiligt, aber nicht der Verursacher sind. Als Unfallgeschädigter steht Ihnen der Ersatz des gesamten Unfallschadens durch den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu. Damit Sie den Schaden auch rechtlich genau benennen können, ist ein Schadengutachten nötig. Sie haben das Recht, sich an einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu wenden: Gerne sind wir mit unserem Kfz-Sachverständigenbüro Fischer & Partner in Neufahrn i. NB. für Sie da!

Was ermitteln unsere Kfz-Sachverständigen bei einem Schadengutachten?

Das qualifizierte neutrale Schadengutachten dokumentiert fachgerecht Einzelheiten rund um den an Ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden Es dient dazu, Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung zu belegen und durchzusetzen, es ist die Grundlage für die Schadenregulierung und wichtig als Beweissicherung. Im Gutachten erstellen wir für Sie eine Übersicht über anfallende Reparaturkosten, die Wertminderung durch den Unfall, den Restwert, den Wiederbeschaffungswert, die Reparaturdauer und vieles mehr. 

Warum reicht im Schadensfall kein Kostenvoranschlag einer Autowerkstatt?

Das Schadengutachten ist auch deswegen so wichtig, weil Sie hiermit der Versicherung ein unabhängiges, vollständiges und fachgerecht erstelltes Dokument an die Hand geben, aufgrund dessen eine rechtlich fundierte Schadensabwicklung erfolgen kann.
Wird lediglich ein Kostenvoranschlag in einer Werkstatt erstellt, hat dieser vor Gericht keinerlei Bestand, da er in der Regel nicht vollständig ist, das heißt, es fehlen für die Durchsetzung des Schadenersatzes relevante Positionen. Außerdem genügt der Kostenvoranschlag allein nicht für eine Beweissicherung.

Korrekte Schadensbeurteilung durch unsere Experten

Autofahrer sind in der Regel keine Fachleute, wenn es um die korrekte Schadenabwicklung geht – wir schon. Kommen Sie daher gerne nach einem Unfall zu uns, wir beraten Sie gerne: Zum Beispiel auch, um zu klären, ob ein Klein- oder Großschaden an Ihrem Fahrzeug vorliegt. Auch dies ist für uns als Kfz-Sachverständigen für die Bewertung der Schadenhöhe ausschlaggebend.

Was ist ein Kurzgutachten?

Ein Kurzgutachten wird bei einem Klein- oder Bagatellschaden erstellt, das heißt bei Unfallschäden, bei denen die Schadenhöhe bei nicht mehr als circa 750 Euro liegt. Solch ein neutrales Kurzgutachten dient der Beweissicherung.

Hier erreichen Sie unsere Kfz-Sachverständigen

Sie hatten einen Unfall und benötigen nun einen Experten für ein Schadengutachten? Dann rufen Sie doch unser Team in unserem Kfz-Sachverständigenbüro Fischer & Partner in Neufahrn i. NB. einfach mal an – wir helfen Ihnen gerne!

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